Hier veröffentlichen wir die Transparenzerklärungen der FDP Amberg gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung.
Transparenzbekanntmachung zur Kommunalwahl 2026 in Amberg
(im Sinne von Artikel 11 und Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/900)
Sponsor
FDP Amberg
Vertreten durch den Vorsitzenden Jens Rohn
Adresse: Karl-Bauer-Str. 1, 92224 Amberg
E-Mail: jens.rohn@fdp-amberg.de
Website: https://www.fdp-amberg.de
Art der politischen Werbung
– Druck und Verteilung von Flyern/Plakaten im Kommunalwahlkampf 2026 in Amberg
– Gestaltung, Buchung und Veröffentlichung von Online-Werbeanzeigen (z. B. Sponsored Posts auf sozialen Medien) im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in Amberg.
Zeitraum, in dem im Rahmen der Werbekampagne politische Anzeigen veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden
voraussichtlich vom 01. November 2025 bis zum 10. März 2026.
Aggregierte Beträge, die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politischen Werbeanzeigen und die Werbekampagne erhalten
tbd.
Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstige Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten
Die oben genannten Mittel stammen ausschließlich aus Eigenmitteln der FDP Amberg (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden innerhalb der Europäischen Union). Es wurden keine Mittel von Drittparteien außerhalb der EU verwendet.
Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen
Die Summe ergibt sich aus der Addition aller erwarteten Rechnungsbeträge, die von den Dienstleistern im Kampagnenzeitraum für die Erstellung und Schaltung der politischen Anzeigen in Rechnung gestellt werden (inklusive Mehrwertsteuer).
Einsatz von Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren gemäß Art. 18 ff. TTPW-VO
Es werden keine Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 und 19 der Verordnung eingesetzt.
Archivierung
Diese Transparenzbekanntmachung wird bis mindestens sieben Jahre nach dem Ende der Werbekampagne aufbewahrt.
Kontaktmöglichkeit für Meldungen von möglicherweise nicht konformen Anzeigen
Sollten Sie den Eindruck haben, dass eine von uns veröffentlichte Anzeige nicht mit der Verordnung (EU) 2024/900 vereinbar ist, können Sie uns unter transparenz@fdp-amberg.de kontaktieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde.
_________________________________________________________________________________
[..]

